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Auf (Ver-)Sand gebaut

Der Robin Hood, der keiner ist: über Versandapotheken und die Versorgung vor Ort.

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Auf (Ver-)Sand gebaut

Auf (Ver-)Sand gebaut

Von Christian Redmann

Die zeitnahe und unkomplizierte Versorgung mit dringend benötigten Medikamenten stellt einen wichtigen Grundpfeiler pharmazeutischer Betreuung von Patienten in unserem Gesundheitssystem dar. Sie bildet das sichere, feste Fundament. In Deutschland existiert dafür ein historisch gewachsenes und - trotz aller bürokratischen Schikanen – funktionierendes System. Apotheken bilden den zentralen Drehund Angelpunkt bei der Arzneimittelabgabe vor Ort. Sie sorgen dafür, dass zeitnah und komplikationslos die benötigten Arzneimittel für Patienten zugänglich sind und diese über deren Gebrauch informiert werden. Es ist ein System, auf das wir zu Recht stolz sein können. Ein System, das dem Patienten die Sicherheit einer zuverlässigen Arzneimittelversorgung mit niederschwelliger persönlicher Beratung garantiert.

Dies alles ist nun massiv gefährdet und steht vor einer radikalen Umwälzung. Gegen jegliche Logik und in bewusst destruktiver Weise und ohne die Folgen für Patienten jetzt und in Zukunft zu berücksichtigen, versuchen einige wenige Kapitalgesellschaften, das funktionierende System der Arzneimittelversorgung zu kippen. Versandapotheken aus dem EU-Ausland, maßgeblich jene aus Holland, versuchen seit langem im deutschen Gesundheitssystem Fuß zu fassen.

Hinter ihren modernen Webauftritten, fetziger Werbung und der treuherzigen Versicherung, bereits ein wichtiger und für ländliche Regionen nahezu unverzichtbarer Versorger zu sein, tarnt man ihre eigentlichen Beweggründe: Übernahme der einfacheren Versorgungsgebiete, Gewinnmaximierung, Steigerung des Shareholder Value und des eigenen Marktanteils.1 Nun muss man wissen, dass sich Versandapotheken im EU-Ausland weder an der Erbringung von Nachtund Notdiensten beteiligen, noch Patienten unmittelbar bei der Abgabe des Arzneimittels persönlich beraten. Ebenfalls versenden diese Apotheken keine Betäubungsmittel, fertigen keine Rezepturen an (Schmerzpumpenbefüllungen, Anfertigungen für seltene Erkrankungen, Rezepturen für Palliativpatienten oder für besondere Patientenkollektive wie Kleinkinder und Kinder).

Um den Sachverhalt in Gänze zu verstehen, wären mehrere Seiten Erklärung nötig, da es für Außenstehende sehr schwer zu verstehen ist, wie die Vergütung innerhalb des GesundheitssysDer Robin-Hood, der keiner ist tems funktioniert. Jedoch ist ein kurzer Blick auf die Vergütung sowie auf einige rechtliche Aspekte notwendig, um zu verstehen, auf welche Weise ausländische Versandapotheken2 versuchen, das deutsche Gesundheitssystem aus den Angeln zu heben. Es gehtleider immer noch das Gerücht um, Apotheker würden sich mit ihren Apotheken eine goldene Nase verdienen und seien generell überbezahlt. In vergangenen Zeiten war es durchaus richtig, dass Apotheker von einer Apotheke gut leben konnten – allerdings liegen diese Zeiten bereits ca. 30 Jahre in der Vergangenheit und waren einem anderen Vergütungssystem geschuldet.

Heute genügt es eigentlich zu wissen, dass Fertigarzneimittel (FAM) in Deutschland der Arzneimittelpreis-verordnung (AMPreisV)3 unterliegen, die dafür sorgt, dass jeder Patient in jeder Apotheke das gleiche Arzneimittel zum gleichen Preis bekommt. Durch diese Preisbindung wird ein Wettbewerb zu Lasten der Patienten verhindert, ein Geschäft mit der Not der Menschen ist ausgeschlossen. Die AMPreisV regelt auch das Honorar der Apotheken mittels eines Fixzuschlags (3% des Arzneimittels plus 8,35 Euro zuzüglich 0,16 Euro zur Sicherstellung des Nachtund Notdienstes, abzüglich 1,77 Euro Krankenkassenrabatt).4 Egal also, wie teuer das Arzneimittel ist, der Apotheker verdient bundeseinheitlich nicht mehr als sich durch diese Berechnung ergibt.

Aus diesem Betrag finanziert der Apothekeninhaber sämtliche Kosten der Apotheke, bezahlt das qualifizierte Personal, welches eine hochwertige Beratung sicherstellt und finanziert unrentable Dienstleistungen wie z.B. die Herstellung von Rezepturen oder die Belieferung mit Hilfsmitteln wie Inkontinenzartikeln. Er deckt damit den Arbeitszeitaufwand für sämtliche bürokratischen Torturen ab (Plausibilitätsprüfung bei Rezepturen, BtM-Dokumentation, Bereithaltung eines Qualitätsmanagementsystems etc.). Diese Vergütung ist „gerade so“ kostendeckend – gewinnbringend sieht jedoch anders aus. Der Patient merkt davon nichts: erbezahlt in der Regel die gesetzliche Zuzahlung von 5-10 Euro pro Medikament, die 1:1 vom Apotheker an die Krankenkassen weitergeleitet wird.

Halten wir fest: Verschreibungspflichtige Arzneimittel kosten überall das gleiche – für Patienten fallen i.d.R. 5-10 Euro Zuzahlung an und ggf. eine Eigenleistung, weil Krankenkassen weniger erstatten, als das Arzneimittel kostet. Der Apotheker verdient anders als früher ein Fixhonorar. Dieses Vergütungssystem, so wenig lukrativ und wirtschaftlich es auch scheint, sicherte bislang die flächendeckende Versorgung der Patienten in Deutschland, ermöglichte die Herstellung von individuellen Arzneimitteln, erlaubte die zeitnahe Beschaffung und Vorratshaltung der Arzneimittel – und dies in einem sicheren gesetzlichen Rahmen. Seit dem 19.10.2016 ist dies jedoch radikal geändert worden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im vergangenen Jahr dahingehend geurteilt, dass Versandapotheken aus dem EU-Ausland die deutsche Arzneimittelpreisverordnung nicht mehr beachten müssen, wenn sie rezeptpflichtige Medikamente zu Patienten nach Deutschland liefern. D.h. die Preisbindung für Rezeptarzneimittel wurde einseitig für ausländische Versandapotheken aufgehoben.5 Dies hat zur Folge, dass Versandapotheken seitdem Rabatte, sogenannte Boni, auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gebendürfen, etwas, was deutschen Apotheken aus gutem Grund weiterhin verboten bleibt und im Sinne der Patientenversorgung auch so gewollt ist. Aktuell haben wir also eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Versandapotheken und zu Ungunsten der Apotheken im Inland – Bonifizierung dort, Arzneimittelpreisbindung hier.

Als direkte Folge davon werben natürlich die Versandapotheken mit ihren Boni und gefährden durch dieses „Wettbewerbsinstrument“ direkt die Existenz Ihrer Apotheke vor Ort! Aus welchen Reserven sollten Apotheken auch Boni gewähren können? Nach diversen Sparverordnungen und Gesetzen zur Kostenreduktion innerhalb des Gesundheitssystem gibt es keine Spielräume dafür. Halten wir wiederum fest: Aktuell haben wir eine Verzerrung des Wettbewerbs durch ein einseitig gefälltes Urteil zugunsten von Apotheken, die wesentliche Aspekte der pharmazeutischen Versorgung und Betreuung nicht erfüllen. Sie tragen nicht dazu bei, notleidende Patienten schnell und rechtzeitig mit individuellen Arzneimittelanfertigungen zu beliefern und sind nicht im Rahmen von Nachtund Notdiensten zur Rundum-die-Uhr-Versorgung für Patienten da.

Anstelle der persönlichen Beratung tritt eine Hotline, die der Patient in Eigeninitiative anrufen muss. Halten wir weiterhin fest: Diese Verzerrung kann nicht durch Ihre Vor-Ort-Apotheke aufgefangen werden, da deren Vergütung keinerlei Bonigaben erlaubt und diese rechtlich nicht vorgesehen sowie im Sinne der Versorgung auch nicht leistbar sind. Beratung, pharmazeutische Betreuung sind zeitund kostenintensiv: Das ist eben der Preis der hochwertigen Versorgung, von der Patienten täglich profitieren. Die Folgen liegen auf der Hand: Wandern Rezepte und damit die Grundlage der oben ausgeführten Vergütung ins EU-Ausland, raubt dies den Apotheken vor Ort die Existenzgrundlage. Diese Apotheken schließen und fehlen dann dem Versorgungsnetz, fehlen in der VerReiche Schubladenzieher? – falsche Vorurteile!

Das EuGH-Urteil und seine Folgen sorgung mit Rezepturen, fehlen nicht zuletzt in der Versorgung der Palliativpatienten! Das Versorgungsnetz der deutschen Apotheken wird natürlich nicht über Nacht zerreißen – zuerst werden die Maschen des Netzes größer werden, es wird so lange zu Entlassungen des Personals kommen, bis eine Apotheke nicht mehr ordnungsgemäß geführt werden kann. Daraufhin erfolgt die Schließung.

Es wird nicht so plötzlich gehen, wie im Fall Schlecker oder Tengelmann (aber es wird auch keinerlei politische Rettungsaktion für die ca. 150.000 Arbeitnehmer geben wie damals für die 15.000 Tengelmann-Mitarbeiter)6, aber das "Apothekensterben" wird kommen bzw. beginnt bereits: Aktuelle Zahlen verzeichnen eine Apothekenzahl von knapp 20.000 in Deutschland, so niedrig wie Anfang der 1990er-Jahre, und die Prognosen gehenweiter von vermehrten Schließungen aus.7 Man wird sich jetzt sicherlich fragen, warum dieser Sachverhalt jetzt in der Columba thematisiert wird und ob das alles so schlimm werden wird, wie geunkt wird. Zunächst: Mir persönlich geht es als heilberuflich Tätiger um meine Patienten. Natürlich geht es bei dieser juristischen Farce aber auch um meine Existenz, die Arbeitsplätze meiner Mitarbeiter.

Und ich würde lügen, würde ich den leidigen Kaufmann verschweigen, der ich als Apotheker nun mal auch bin. Primär treiben mich jedoch die echte Sorge um die Patienten und der Horror angesichts der offensichtlichen Verschlechterung in der Versorgung, die durch die Handlungsunwilligkeit des Gesetzgebers sowie durch die Blockadehaltung verschiedener Oppositionsparteien bewusst in Kauf genommen werden.8 Schonungslose Wahrheiten Beschließt die neue Bundesregierung im September nämlich nicht das Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel, dann wird die Versorgung mit Hilfsmitteln erheblich erschwert: m.

W. erfolgt bislang keine Hilfsmittellieferung durch den Versand wird die Zahl der Apotheken vor Ort abnehmen: Damit wird die Versorgung mit für Palliativpatienten wichtigen Rezepturarzneimitteln sowie Rezepturen generell nicht mehr hergestellt werden können wird die Versorgung mit Betäubungsmitteln unmöglich: Rechtlich ist kein Versand von Betäubungsmitteln erlaubt, sie wäre auch absurd angesichts des Missbrauchspotenzials, der Brisanz der jeweiligen Erkrankungen und der zeitnahen Versorgung da die Zahl der am Nachtund Notdienst teilnehmenden Apotheken abnimmt. werden die Wege für Patienten in Not (an Sonnund Feiertagen, nachts) länger werden, wird die Arzneimittelsicherheit erheblich gefährdet werden, da keinerlei persönliche und unmittelbare Beratungsmöglichkeit gegeben ist bzw. allenfalls auf Eigeninitiative per Hotline oder Videochat erfolgt (vorausgesetzt der Patient weiß überhaupt um die Notwendigkeit der Beratung) wird die Arzneimittelsicherheit erheblich gefährdet werden, da Fehl-, Doppel-, oder ausgelassene Medikation nicht mehr festgestellt werden können (wodurch die Qualität der Therapie abnimmt und die Therapieversagen durch Nebenwirkungen oder durch Fehloder Doppelmedikation zunehmen können) werden nicht zuletzt Angehörige und Patienten den niederschwelligen Zugang zu einem fachlich kompetenten Ansprechpartner unwiederbringlich und ersatzlos verlieren

Es ist (so hoffe ich) ersichtlich, welche Auswirkungen dies auf die Versorgung eines so leicht gefährdeten Patientenkollektivs, wie wir es im Palliativbereich finden, haben wird. Bricht man Apotheken vor Ort durch den instrumentalisierten Rezeptraub das Rückgrat, bricht man gleichzeitig das Rückgrat der Versorgung in Gänze. Allein von Rezepten mit Rezepturen, Betäubungsmitteln oder Hilfsmitteln (von all jenen Bereichen also, die durch Krankenkassen und Gesetzgebung unrentabel und/ oder für den Versand zu aufwändig oder unmöglich zu beliefern sind,) kann eine Apotheke nicht überleben. Es stellt sich also die Frage: Wer wird in Zukunft diese Versorgung leisten? Zeitnah, schnell und komplikationslos? Zu wem können Patienten gehen und ohne Termin oder Warteschleife Hilfe und Beratung erfahren?

Wer ist nachts, an Sonnund Feiertagen für Sie (als Angehörige und/ oder Betroffene) da? Wer stellt zeitnah aufwändige, aber (über-)lebenswichtige Rezepturen her und liefert sie Ihnen? Die Antwort auf all diese Fragen ist immer die gleiche: Nicht (!) die Versandapotheke! Sollte übrigens das Vergütungssystem, also die Preisbindung und das sich daraus ergebende Fixhonorar am Ende doch infrage gestellt werden, so wird die Honorierung anderer Berufe mit ähnlicher Vergütungsstruktur (allen voran die Gebührenordnung der Mediziner) als nächstes auf dem Prüfstand stehen – mit ebensolchen drastischen Folgen! Sie sehen, liebe Leser: das einstmals sichere System wird bewusst erodiert und sein festes Fundament, die Versorgung durch seine Vor-Ort-Apotheken, wird künftig wie „auf (Ver-)Sand gebaut“ sein. Arme Patienten, armes Deutschland.

Christian Redmann Inhaber Stadt-Apotheke Ebermannstadt, Apotheker weitergebildet in Geriatrischer Pharmazie und Homöopathie und Naturheilverfahren, zertifiziert für Palliativpharmazie sowie Heimversorgung. Medikationsmanager der Bayerischen Akademie für Klinische Pharmazie.

Quellen: 1 Zum Aktienkurs der Muttergesellschaft „Zur Rose“: www.finanzen.net/aktien/Zur_Rose-Aktie 2 Es werden bewusst keine Firmennamen verwendet, um keine Plattform für diese Anbieter zu schaffen. 3 Siehe hierzu: www.abda.de/themen/recht/preise-und-honorare/preisbildung-bei-arzneimitteln 4 Siehe hierzu: www.abda.de/themen/recht/preise-und-honorare/apothekerverguetung 5 Das EuGH-Urteil in voller Länge: www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/42857959e9b24652d4b7489df71ccd927c03ee8c/EuGH%20C_0148_2015%20DE%20ARR.pdf 6 Siehe hierzu: http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/nachricht-detail-politik/groehe-spd-ist-marktliberal-apotheke-versandhandel-gesundheitsminister 7 Siehe hierzu: www.aerzteblatt.de/nachrichten/72772/Apothekenzahl-weiter-ruecklaeufig 8 Für die nächste Bundestagswahl als Denkanstoß: www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/03/21/wer-ist-fuer-das-rx-versandverbot-wer-dagegen

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